Wie wirkt sich der aktuelle Wechselkurs auf meinen Fremdwährungskredit aus?
Das hängt vom aktuellen Wechselkurs Ihrer Kreditwährung zum Euro ab. Liegt der Wechselkurs aktuell über dem Einstiegsniveau bei Abschluss des Kredits, erhöht sich im Falle einer Konvertierung (Währungswechsel) in Euro der aushaftende Kreditbetrag und umgekehrt. Wie es konkret aussieht, zeigt Ihnen die Position Kursgewinn/Kursverlust im Fremdwährungskredit QUICK-CHECK.
Wie beeinflusst der Zinsvorteil zum Euro die Entwicklung meines Fremdwährungskredites?
Solange der Zinssatz des Fremdwährungskredites unter jenem einer vergleichbaren Eurofinanzierung liegt, können regelmäßig Zinskosten eingespart werden. Je länger dies der Fall ist, desto größer ist der Beitrag der Zinsersparnis zum Gesamterfolg des Fremdwährungskredites. Dadurch können etwaige Kursverluste ganz oder teilweise kompensiert werden.
Welche Chancen bietet mir mein Fremdwährungskredit?
Zinsvorteile und Chance auf Wechselkursgewinne:
In der Regel werden Fremdwährungskredite nur dann aufgenommen, wenn sie gegenüber Finanzierungsalternativen in Euro einen ausreichenden Zinsvorteil aufweisen. Darüber hinaus bestehen auch Chancen auf eine günstige Entwicklung der Wechselkurse. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn sich die Kreditwährung (z.B. Schweizer Franken) zum Euro abschwächen würde. Fällt der Wechselkurs der Kreditwährung bis zum Tilgungszeitpunkt unter den Stand am Tag der Kreditaufnahme, muss ein in Euro umgerechnet niedrigerer Betrag zurückgezahlt werden, als ursprünglich aufgenommen wurde.
Tilgungsträgerchancen (Arbitragegewinne):
Sofern Sie Ihren Fremdwährungskredit nicht laufend tilgen, sondern stattdessen für die Tilgung am Laufzeitende ansparen, spricht man von einem endfälligen Fremdwährungskredit mit Tilgungsträger. Sollte die Wertentwicklung des Tilgungsträgers über den Kreditzinsen liegen, so resultiert daraus ein Arbitragegewinn, der eine vorzeitige Tilgung ermöglichen kann.
Meine Hausbank setzt mich unter Druck. Was kann ich tun?
Sie sollten Ruhe bewahren und keinesfalls voreilige Entscheidungen treffen. Sind Sie Konsument, dann gewährt Ihnen das Konsumentenschutzgesetz einen besonderen Schutz. Die Bank darf Ihnen z.B. im Nachhinein keine zusätzlichen Kosten verrechnen oder Sicherheiten abverlangen. Auch darf der Kredit nicht fällig gestellt werden, so lange Sie Ihre Raten immer pünktlich begleichen. Zwangskonvertierungen bzw. geforderte Teilabdeckungen bei Überschreiten der vereinbarten Schwellwerte sind nicht zulässig. Sollten Sie von Bankenschreiben bzw. durch Bankgespräche irritiert werden, empfiehlt es sich, jedenfalls eine Zweitmeinung bei einem unabhängigen Kreditmakler einzuholen. Dieser ist im Regelfall mit den aktuellen Gepflogenheiten der Banken vertraut und gewährt Ihnen analog eines Besuchs beim Arzt oder Steuerberater, Sicherheit durch fachlich fundierte Informationen.
Was bietet der unabhängige Kreditmakler INFINA?
INFINA vertritt Ihre Interessen gegenüber allen am Markt vertretenen Kreditinstituten (Banken, Bausparkassen und Leasinggesellschaften) und agiert dabei als unabhängiger Kreditmakler. Sie legen Ihre Kreditgeschäfte in professionelle Hände und erhalten ein umfassendes Leistungspaket. Dies umfasst neben einer Eruierung der Finanzierungsmöglichkeiten, die Angebotseinholung, den objektiven Vergleich, die Interpretation der Angebote sowie die Abwicklung der Finanzierung und Überprüfung der Kreditverträge. Weiters werden Absicherungsaspekte und Ihre Veranlagungswünsche berücksichtigt. Bei INFINA stehen Nachhaltigkeit und Diskretion im Vordergrund.